AGB


AGB


1. Geltung:

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Entwicklungs- und Beratungsdienstleistungen der Kugler Motorsport GmbH. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Für alle mit uns abgeschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


2. Angebot und Abschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in Katalogen, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Preise und technische Daten können sich ändern. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Die Preise gelten für 2 Wochen ab Datum der Auftragsbestätigung. Sind längere Lieferfristen vereinbart, so werden unsere am Liefertag gültigen Preise berechnet.


3. Lieferung und Lieferverzug

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in Katalogen, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Preise und technische Daten können sich ändern. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Die Preise gelten für 2 Wochen ab Datum der Auftragsbestätigung. Sind längere Lieferfristen vereinbart, so werden unsere am Liefertag gültigen Preise berechnet.


4. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind entweder bei Abholung in bar und ohne jeden Abzug oder bei Versand gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu leisten. Für Sendungen, die aus versandtechnischen Gründen ohne Nachnahme abgeben, gilt als vereinbart, dass die Regulierung der jeweiligen Rechnung sofort nach Erhalt rein netto Kasse erfolgt. Alle Preise gelten ab Lager Urbach, der Käufer hat also die Nebenkosten für Fracht, Verpackung, Verladung usw. selbst zu tragen. Bei nicht berechtigter Annahmeverweigerung unserer Sendungen wird der Besteller mit mindestens 50.– Euro Stornierungskosten belastet. Bei Einbau in unserer Werkstatt ist die Bezahlung bei Abholung des Fahrzeugs fällig, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Erhalt der Rechnung. Schecks werden nur nach besonderen Vereinbarungen und nur zahlungshalber angenommen. Bei Aufträgen über einem Rechnungswert von 250.– Euro sind wir berechtigt, eine Vorauszahlung bis zur Hälfte der voraussichtlichen Kosten zu fordern. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet.


5. Zurückbehaltungsrecht:

An dem auf Grund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenstand steht uns wegen aller Forderungen (auch aus früheren Instandsetzungen, Bearbeitungen, Ersatzlieferungen usw.) eine Zurückbehaltungs- und Unternehmerpfandrecht zu. Wir sind zur Pfandverwertung im Wege freihändigem Verkaufs berechtigt. Für Pfandverkaufsandrohung genügt die schriftliche Benachrichtigung an die letzte Anschrift des Bestellers.


6. Gefahrenübernahme und Abnahme

Alle Sendungen und etwaige Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht gem. § 447 Abs. 1 BGB auf den Besteller über, sobald wir die Ware dem Spediteur usw. übergeben haben. Dies gilt auch für Sendungen innerhalb unseres Erfüllungsortes. Wenn wir die Ware mit eigenen Fahrzeugen versenden, geht die Gefahr beim Verladen auf den Besteller über. Verweigert der Besteller die Annahme einer ihm zugesandten Ware, so sind wir zur nochmaligen Übersendung nicht mehr verpflichtet. Wir sind dann berechtigt, dem Besteller eine Frist von 14 Tagen zur Abholung der Ware bei uns zu setzen und den Rücktritt vom Vertrag anzudrohen. Holt der Besteller die Ware in der gesetzten Frist nicht bei uns ab, sind wir berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und wegen Nichterfüllung, Schadensersatz zu verlangen, und zwar bei Fahrzeugen 15% und bei Teilen und sonstigen Leistungen 20% vom Brutto-Rechnungsbetrag, ohne daß wir die Höhe des uns entstandenen Schadens nachweisen müssen. Dieser Schadensersatz besteht nicht, soweit der Besteller nachweist, daß uns ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Wir sind immer berechtigt, unseren über die Pauschale hinausgehenden tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Die vorstehende Schadensersatzregelung gilt auch, wenn von vornherein Abholung bei uns vereinbart ist – also keine Versendung erfolgen soll – und wir eine Abholfrist von 14 Tagen mit Kündigungsandrohung gesetzt haben.


7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, bis zur Einlösung sämtlicher uns in Zahlung gegebener Schecks, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Ein Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung (§ 950 BGB) ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung nimmt der Besteller für uns vor. Die neue Sache dient unserer Sicherung jedoch nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen verarbeiteten Waren. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweils verkaufen Vorbehaltsware. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe best online casino sites des Wertes der Vorbehaltsware. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter der Bedingung ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt.

Der Besteller ist zur Einziehung der Forderung, jedoch nicht zu anderen Verfügungen über die Forderung, insbesondere nicht zur Abtretung ermächtigt. Solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, werden wir von der uns zustehenden Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen. Auf Verlangen hat der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Nach vollständiger Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum ohne weiteres auf den Besteller über, auch die abgetretenen Forderungen stehen ihm wieder zu. Die uns nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen sind von uns – nach unserer Wahl – insoweit freizugeben, als ihr Wert die zusichernden Forderungen um 20% übersteigt (jedoch mit der Maßgabe, daß mit Ausnahme der Forderungen im echten Kontokorrentverhältnis eine Freigabe nur für solche Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt sind). Für die Dauer unseres Eigentumsvorbehalts hat der Besteller uns von allen Vollstreckungsmaßnahmen, die sich gegen die Kaufsache in unverarbeitetem oder verarbeitetem Zustand oder gegen die im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts sicherungshalber abgetretenen Forderungen richten, unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller hat für den Fall einer Zwangsvollstreckung alle erforderlichen Maßnahmen sofort zu treffen, um eine Beeinträchtigung unserer Interessen und Rechte zu verhindern. Die Kosten etwaiger Interventionen trägt der Besteller. Bei Zahlungseinstellung ist der Besteller verpflichtet, die von uns gelieferten und noch vorhandenen Waren auszusondern und uns eine genaue Aufstellung einzureichen. Die Rücknahme der Eigentumsvorbehaltsware durch uns gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn der Rücktritt ausdrücklich erklärt wird.


8. Rücknahme/Lieferung

Elektronische, sowie extra bestellte Teile bzw. Teile welche nicht zum ständigen Lagerbestand gehören, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.


9. Pfandrecht

Wegen unserer Forderungen aus der Bestellung steht uns ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund der Bestellung in unseren Besitz gelangten Gegenstände zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche gegen den Besteller gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind und der Auftraggegenstand dem Besteller gehört.


10. Haftung

Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art, insbesondere solche aus Verzug. Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung. Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurde. Soweit unsere Haftung in Frage kommt, kann nur Geldersatz bis zu Höhe des Zeitwertes verlangt werden.


11. Gewährleistung

Für uns gelieferte Teile online casino bonus übernehmen wir Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Wertarbeit für die Dauer von sechs Monaten ab Gefahrübergang. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Ersatz von Bearbeitungs-, Aus- und Einbaukosten sowie Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst betreffen, sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl in unserer Werkstatt durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile, die von uns als fehlerhaft anerkannt worden sind. Es werden nur die Materialkosten unserer Produkte, die jedoch die Arbeitszeit übernommen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet. Der Käufer hat Fehler unverzüglich bei uns anzuzeigen oder aufnehmen zu lassen. Nach Feststellung eines Fehlers ist uns unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Käufer ist für die Schadensursächlichkeit beweispflichtig. Bei der Prüfung von Motoren unter Belastung übernehmen wir keine Haftung für daran auftretende Schäden.


Keinesfalls haften wir, wenn...

  • der Käufer bereits eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten übernommen hat.
  • die gelieferten Teile ohne ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung in Motorsportwettbewerben eingesetzt werden.
  • Für Rennteile, die kurzlebige Hochleistungsprodukte sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit im Werkstoff des fabrikneuen Teiles zum Zeitpunkt der Übergabe. Produkte und Bausätze, für die kein TÜV-Gutachten oder ABE unsererseits vorliegt, besteht keine Gewährleistungspflicht.
  • Wenn ein Fehler, für den ein Gewährleistungsanspruch besteht, außerhalb unserer Werkstatt behoben werden könnte und der Kunde dies wünscht, muß vor Beginn der Arbeiten unsere Zustimmung eingeholt werden. Der Käufer hat gegenüber dem fremden Betrieb – wenn nicht vorher etwas anderes vereinbart worden ist – in Vorlage zu treten und bei uns unter Einreichung aller Rechnungsunterlagen über zwischenzeitlich durchgeführte Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie der fehlenden Teile einen schriftlichen Gewährleistungsantrag zu stellen. Wenn ein Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferungen besteht nicht. Wir behalten uns das Recht vor, in besonderen Fällen das Fahrzeug zur Nachbesserung in unsere Werkstatt zu überführen.Für neue.
  • Motoren, die gegenüber dem Serienstand leistungsgesteigert sind, geben wir eine Gewährleistung für die Dauer von 6 Monaten mit Kilometerbegrenzung ab dem Tag der Inbetriebnahme. Der Kilometerbegrenzung liegt der Umfang der Leistungssteigerung zugrunde, max. jedoch 10 000 km. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften für den Betrieb unserer Motoren und Tuning-Kits. Ölverbräuche müssen nicht den vom Ursprungshersteller angegebenen Werten entsprechen. Alle Teile, die Gegenstand eines Gewährleistungsfalles sind, müssen uns kostenlos zugestellt werden.
  • Bei leistungsgesteigerten Neufahrzeugen übernehmen wir Gewährleistung für die Dauer von 6 Monaten mit Kilometerbegrenzung ab dem Tag der Inbetriebnahme max. jedoch 10 000 km. Die Gewährleistung umfaßt jedoch nur die von uns verbauten oder bearbeiteten Teile. Für leistungssteigernde Maßnahmen an Gebrauchtfahrzeugen gelten die Allgemeinen Reparaturbedingungen des ZDK, jedoch erstreckt sich unsere Gewährleistung hier nur auf die von uns verbauten oder bearbeiteten Teile. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des fehlerhaften Teils. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Einhaltung der Vorschriften für den Betrieb unserer Motoren. Ölverbräuche müssen nicht den vom Ursprungshersteller angegebenen Werten entsprechen.
  • Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, z. B. Fahren ohne Betriebsstoffe wie Kühl- und Schmiermittel, fallen nicht unter unsere Gewährleistungspflicht. Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln, die unter Gewährleistung fallen, werden von uns nur anerkannt, wenn sie binnen 14 Tagen nach Feststellung schriftlich eingereicht werden. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich bei uns im Hause durchgeführt. Dabei ausgetauschte Teile müssen uns zur Begutachtung zugesandt werden und gehen in unser Eigentum über. Gebrauchte Gegenstände werden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft.


Die Gewährleistung erlischt, wenn...

  • die im Hersteller-Kundendienstheft vorgesehenen Wartungsarbeiten nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.
  • die Vorschriften der Hersteller-Betriebsanleitung mißachtet werden.
  • die Vorschriften unserer, hiervon abweichenden oder ergänzenden Betriebsanleitung missachtet werden.
  • das Fahrzeug bei Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird.
  • das Fahrzeug in von uns nicht genehmigter Weise technisch verändert wird.
  • das Fahrzeug unsachgemäß gewartet oder instandgesetzt worden ist.
  • das Fahrzeug in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt worden ist.


Gewährleistungen beziehen sich grundsätzlich nur auf Materialkosten, nie auf Lohnkosten. Das gilt auch für Gewährleistungen, die von Dritten vorgenommen werden. Ansprüche auf Wandlung oder Änderung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen, wenn wir unsere obige Gewährleistung erfüllen.


12. TÜV-Abnahme

Ein Anspruch des Bestellers auf TÜV-Eintragungen in den Kraftfahrzeugbrief besteht grundsätzlich nur bei dem TÜV, der den Musterbericht erstellt hat.

Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen, daß Motorsportprodukte kurzlebige Hochleistungsprodukte sind und deshalb grundsätzlich nicht zulässig sind im Bereich der StVO und StVZO.


13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Firmensitz der Kugler Motorsport GmbH. Wenn der Besteller Vollkaufmann ist, gilt Schorndorf als Erfüllungsort und als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag zwischen dem Besteller und uns. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohn- bzw. Firmensitz oder gewöhnlichen Aufenthaltort aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- bzw. Firmensitz oder gewöhnlicher Aufenthaltort zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist.


14. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Berührt weder die Gültigkeit des Vertrages noch die übrigen Bestimmungen.


© Kugler Motorsport GmbH - Eichenhausener Straße 26 - 82054 Kleineichenhausen

Tel.: 08104/1672

Fax.: 08104/7244

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